Änderung bei Apple Solution Experts?

Wer schon einmal Apple-Geräte für eine Bildungseinrichtung beschafft hat, ist dabei mit grosser Wahrscheinlichkeit mit einem Gerätehändler in Kontakt gekommen, welcher den Status «Apple Solution Expert» besitzt. Dies sind Anbieter von Apple-Produkten, welche - gemäss Apple - zu den Produkten auch den passenden Support und Service für den Bedarf der Schule leisten (1). Stand heute gibt es sechs solche Anbieter in der Schweiz, laut Gerüchten soll deren Anzahl aber in Kürze auf drei reduziert werden.

 

Der aktuelle Stand

Momentan besitzen sechs Unternehmungen in der Schweiz das Prädikat «Apple Solution Expert»: Die Art Computer SA aus Genf, L’Age du Soft SA aus Morges, anykey IT AG aus Volketswil, Memoire Vive SA aus Lausanne, Heiniger Unternehmensberatung AG aus Niederbipp und Data Quest AG aus Wallisellen (1). Kauft eine Schule Apple-Geräten bei einem dieser Händler, so können häufig auch kostenlos Leistungen aus dem Lehrerfortbildungsprogramm von Apple (Apple Professional Learning) bezogen werden. Dabei bestimmt die Anzahl der Geräte die Anzahl Schulungshalbtage, welche gratis zur Verfügung gestellt werden. Die Kurse werden dabei von sogenannten «Professional Learning Specialists» gegeben, ihres Zeichens selbst Lehrpersonen, welche eine spezielle Schulung von Apple durchlaufen haben (2).

 

Die Gerüchte

Unter Technischen ICT-Supportern wird gemunkelt, dass die Anzahl der Apple Solution Experts per 1. April 2020 auf drei reduziert werden soll – zwei aus der Deutschschweiz und einen aus der Romandie. Es ist festzuhalten, dass es sich dabei lediglich um Gerüchte handelt, eine offizielle Stellungnahme dazu liegt nicht vor. Was an diesen dran ist, wird sich spätestens im April zeigen.

 

Was müssen beschaffende Schulen beachten?

Schulen, welche im Moment gerade eine (Ersatz)beschaffung durchführen und sich dabei an Apple-Geräten orientieren, müssen aus Sicht von ICTeach keine besonderen Vorkehrungen treffen. Weiterhin sollte derjenige Anbieter gewählt werden, welcher den tiefsten Preis für die gleiche Leistung anbietet. Vertraglich zugesicherte Leistungen müssen vom Händler auch dann erbracht werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Es lohnt sich aber, die AGB des Händlers der Wahl genau darauf zu prüfen, ob die zukünftige Leistungserbringung unter bestimmten Umständen (wie z.B. der Verlust des Status «Apple Solution Expert») ausgeschlossen wird.

Zum Schluss noch ein Wort zum oben erwähnten Apple Professional Learning: Externe Bildungsfinanzierung ist nach der Meinung des Schreibenden und auch des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) ein heikles Thema. Es muss stets eine Abwägung getroffen werden, wie weit der pädagogisch-didaktische Mehrwert mit den offensichtlichen oder unterschwelligen Zielen des Sponsors vereinbar ist. Weiter ist absolute Transparenz unverzichtbar. ICTeach empfiehlt Schulleitungs- und Lehrpersonen, dazu den Leitfaden «Externe Bildungsfinanzierung» des LCH zu Hilfe zu nehmen. Zu bemerken ist noch, dass Apple die dazugehörige Charta «Bildungssponsoring» - im Gegensatz zu anderen Unternehmungen, welche auch im Bildungsbereich tätig sind - bis dato nicht unterzeichnet hat (3).

 Patrick Huggel

 

Links

  • Leitfaden des LCH zur Bildungsfinanzierung

  • Charta zum Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen und Privaten in der Bildung

Quellen

  1. Vgl. Apple (CH): Apple Solution Experts. In: apple.com. Stand: 2020. https://www.apple.com/chde/education/how-to-buy/solution-experts/ (aufgerufen am 31.01.2020 um 15:07 Uhr)

  2. Vgl. Apple (CH): Apple Professional Learning. In: apple.com. Stand: 2020. https://www.apple.com/de/education/apple-professional-learning/ (aufgerufen am 31.01.2020 um 15:29 Uhr)

  3.  Vgl. profilQualité: Charta Bildungssponsoring. In: profilq.ch. Stand: 2020. https://www.profilq.ch/innovation-im-dialog/charta-bildungssponsoring/ (aufgerufen am 31.01.2020 um 16:06 Uhr)