BÜPF: Fichen ohne Affäre
Seit Anfang März 2018 ist die neue Version des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Ein Referendum, für welches von diversen Organisationen, wie dem Chaos Computer Club oder der Digitalen Gesellschaft, injiziert wurde, kam mangels Unterschriften nicht zustande. (1)
Das überarbeitete Gesetz erteilt Überwachungs- und Vollzugsbehörden wie den Schweizerischen Nachrichtendiensten oder der Polizei weitreichende Kompetenzen, was die Beschaffung und Auswertung von persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger angeht. Weiter sind nun alle grossen Post- und Fernmeldeanbieter verpflichtet, alle Daten von allen Kundinnen und Kunden über 6 Monate auf Vorrat zu speichern, unabhängig davon, ob ein Verdachtsmoment in einer Strafsache gegen sie besteht oder nicht. (2)
Der Rechtsanwalt Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum, welcher sich unter anderem bei der Digitalen Gesellschaft engagiert, hat über ein Bundesgerichtsurteil (3), welches sich auf das Auskunftsrecht im Bundesgesetz über den Datenschutz (4) stützt erwirkt, dass er die von der Swisscom AG über ihn gespeicherten Daten einsehen darf. Die Menge der Daten ist gemäss seinen Angaben riesig und es muss noch ausgewertet werden, welche Rückschlüsse auf seinen Alltagsablauf daraus möglich sind (5).
Die Aufdeckung der Fichenäffere Ende der 80er-Jahre verursachte einen riesigen Skandal in der Öffentlichkeit und sollte ein Umdenken bei den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern einleiten. Das gleiche gilt für die Datenskandale rund um Google & Co. der jüngsten Vergangenheit, welche die nun neu in Kraft getretenen Datenschutzgesetze der europäischen Union ermöglicht haben. Davon scheint in der Schweiz heute - trotz transparent gemachtem Gesetzesentwurfsprozess und versuchtem Referendum - nicht viel übrig geblieben zu sein.
Patrick Huggel
Links
Quellen
Vgl. Referendum Büpf: BÜPF-Referendum hauchdünn gescheitert. In: buepf.ch. Stand: (unbekannt). https://buepf.ch (abgerufen am 08.05.2018 um 14.54 Uhr).
Vgl. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). In: admin.ch. Stand 01.03.2018. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20122728/201803010000/780.1.pdf (abgerufen am 08.05.2018 um 15.01 Uhr).
Vgl. Bundesgericht: Urteil vom 2. März 2018. In: bger.ch. Stand: 02.03.2018. https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=1C_598%2F2016&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F02-03-2018-1C_598-2016&number_of_ranks=1 (abgerufen am 08.05.2018 um 15.04 Uhr).
Vgl. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Bundesgesetz über den Datenschutz. In: admin.ch. Stand: 01.01.2014. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html (abgerufen am 08.05.2018 um 15.06 Uhr).
Vgl. Steiger, Martin: Nach Urteil: Swisscom ermöglicht Einblick in die eigenen Vorratsdaten der letzten 6 Monate. In: steigerlegal.ch. Stand 04.05.2018. In: https://steigerlegal.ch/2018/05/04/swisscom-auskunft-vorratsdatenspeicherung/ (abgerufen am 08.05.2018 um 15.09 Uhr).